Der Weg zur Europäischen Union begann 1951 mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS, in Paris, an der sechs westeuropäische Staaten, namentlich Belgien, BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niderlande beteiligt waren. Schon von Anfang an hatte man mehr vor als nur einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl zu bilden, was schon im Gründungsvertrag festgehalten wurde. Dort hieß es, die sechs Staaten seien entschlossen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Folge den Grundstein für eine vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch Kriege zerstritten waren. Also wurde die gemeinsame Politik von Kohle und Stahl auf weitere Bereiche der Wirtschaft, wie die Fischerei, Landwirtschaft, Verkehrswesen und Außenhandel ausgedehnt. Mit dem Vertrag von Maastrich gründeten die EG-Mitgliedsstaaten 1992 schließlich die Europäische Union. Anfangs haben die Staaten nur in wenigen Bereichen ihrer Politik gemeinsame Beschlüsse gefasst. Im Laufe der Zeit kamen jedoch immer mehr Bereiche hinzu. Auch heute ist die Europäische Union noch kein fertiges Gebilde, sie ist noch in der Entwicklung und wird zu einem immer engeren Bund der Völker Europas. Die Europäische Union ist kein Staat in dem Sinn wie wir ihn kennen. Sie erlässt Gesetze und hat ein Parlament, das alle fünf Jahre direkt von den Völkern der EU gewählt wird. Sie erhebt keine Steuern, stellt aber einen hohen Haushalt auf. Die Regierungen der EU fassen in einigen Bereichen gemeinschaftliche Beschlüsse, die für ganz Europa verbindlich sind. Dafür wurden Organe wie beispielsweise eine Kommission die Beschlüsse vorschlägt, ein Parlament, das an der Beschlussfassung beteiligt ist, ein Gerichtshof sowie ein Rechnungshof geschaffen.Organe der EU sind das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union, Die Europäische Kommission, der Europäische Gerichtshof sowie der Europäische Rechnungshof.