Elternrat

Unter einem Elternrat versteht man ein an Schulen eingerichtetes Organ für Eltern, das in den Schulgesetzen aller Bundesländer der Bundesrepublik vorgeschrieben ist. Es gibt in Deutschland keine einheitliche Bezeichnung für Elternvertretungen, so trifft man je nach Bundesland auf die Bezeichnungen Elternvertretung, Elternbeirat, Elternrat, Elternausschuss oder auch Elternkuratorium . Elternräte sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen , die Schule ihrer Kinder betreffenden Entscheidungen, beteiligen. Für öffentliche Schulen sind dafür nach den Schulgesetzen aller Länder regelmäßige Versammlungen aller Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einer Schulklasse sowie die Wahl eines Elternsprechers vorgesehen. Aufgaben eines Elternrates sind unter anderem Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und an die Verantwortlichen innerhalb der Schulleitung weiter zu geben. Schulträger und Schulleitung haben den Elternrat über Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind zu unterrichten. Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

RSS-Scout.de / Politik / Elternrat

Newsfeed eintragen

KER-C Kreiselternrat Chemnitz
Kreiselternrat Chemnitz - gesetzliche und basisdemokratisch gewählte Vertretung der Eltern von Chemnitz

zurück <<<- Navigieren ->>> vor