Bildungspolitik
Laut Grundgesetz ist die Bildungsrepublik in Deutschland Ländersache, was zur Folge hat, dass sich die Schulsysteme in Deutschland von Bundesland zu Bundesland oft stark unterscheiden. Um wichtigen Punkte einheitlich zu regeln, werden regelmäßig Kulturministerkonferenzen abgehalten. Diese wichtigen Punkte sind vor allem die Dauer der Schulferien sowie die Aufteilung eines Schuljahres. Unterschiede bestehen hauptsächlich bezüglich der Lehrpläne, der Abschlussprüfungen an höheren Schulen, der Anzahl der Schuljahre an Gymnasien, entweder 12 oder 13, dem Fächerangebot sowie den Schultypen. Ein ähnliches Bild bietet sich bei den Hochschulen. Unterschiede gibt es hier besonders bezüglich der Studiengebühren. Bildungspolitik bedeutet im wesentlichen die Verwaltung der Schulen und Hochschulen durch die verschiedenen Kultusministerien und ist wie erwähnt Ländersache, weswegen die einzelnen Bundesländer die Bezahlung von beispielsweise Lehrern und Professoren sowie den Bau von Schulgebäuden, Forschungszentren aus ihren eigenen Mitteln bezahlen müssen. Diese Bereiche spiegeln deswegen auch oft die aktuelle Finanzlage eines Bundeslandes wider.
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