RSS-Scout.de / Menschenrechte / Religionsfreiheit
Die Freiheit der Gedanken, des Gewissens und die Religionsfreiheit sind elementare Menschenrechte, welche in der Erklärung der Menschenrechte der UNO festgehalten sind. Der genaue Wortlaut lautet. Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-Freiheit, Gewissens-Freiheit und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in der Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.