Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Willenserklärung für den Fall, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist seine Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme abzugeben. In der Patientenverfügung sind neben Wertvorstellungen und Wünschen Bestimmungen zu Behandlungsmaßnahmen enthalten, welche im konkreten medizinischen Situationen eingefordert, eingeschränkt oder auch völlig abgelehnt werden können. Am 1. September 2009 wurde die gesetzlicheRegelung verabschiedet und nunmehr im Betreuungsrecht verankert, dass eine Patientenverfügung in Schriftform vorliegen muss. Das Gesetz ist zu begrüßen! Formvorschriften wie Handschriftlichkeit und notarielle Beurkundung spielen bei der Patientenverfügung keine Rolle, vielmehr kommt es auf den Inhalt an. Wichtig dabei war und ist, dass die Weichen von Anfang an in Richtung Dialog mit allen Beteiligten gestellt wurden. Bei der Abfassung einer Patientenverfügung wird auch weiterhin gelten, je qualifizierter, desto verbindlicher.

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