Meinungsfreiheit

Jeder Mensch hat das Recht seine Meinung frei zu äußern, ohne dabei Angst vor Repressalien haben zu müssen. Das ist eines der wichtigsten Menschenrechte. Meinungsfreiheit ist im Deutschen Grundgesetzt verankert (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG). Sie ist eines der wichtigsten natürlichen Rechte des Menschen, aber wie bei anderen Rechten auch gilt für die Meinungsfreiheit, dass sie die Rechte anderer Menschen nicht beschneiden darf. Deswegen gilt als rechtliche Regel der Meinungsfreiheit, dass sie dem Nutzen der Menschen und der Wahrung der Rechte anderer dient. Die Meinungsfreiheit wurde bereits 1789 in der Erklärung der Menschenrechte und Bürgerrechte in Frankreich als eines der kostbarsten Rechte des Menschen aufgenommen.

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Solidarität im Journalismus für Presse- & Meinungsfreiheit
Solidarität unter Journalistinnen und Journalisten wird zur Wahrung der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit von Walter Egon Glöckel angeboten und erbeten. Informations-Feed des unabhängigen Solidaritäts-Portals

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