Raucherbars

Seit dem 1. August 2010 ist in Bayern durch Volksentscheid das neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Auch die zum 1. August 2009 beschlossenen Ausnahmenregelungen bezüglich dem Rauchen in Bierzelten, Weinzelten und Festzelten sowie für kleine Einraumgaststätten sind entfallen, genauso wie die zum gleichen Zeitpunkt geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräuüme einzurichten. Raucherbars, Raucherkneipen sowie Raucherrestaurants in Bayern sind damit gesetzlich verboten.

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Alle Bars und Kneipen, die eine Regelung für ihre rauchenden Gäste gefunden haben!

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