Scheidung

Eine Scheidung oder Trennung von einem Partner geht mit einschneidenden Veränderungen einher, die für den weiteren Lebensverlauf des Einzelnen sehr wichtig sein können. Deshalb sollten Sie sich über die wesentlichen rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung, wie Unterhaltsvereinbarungen, Sorgerecht ect. ausgiebig informieren. Im Internet stehen sogenannte Scheidungs-Checklisten zur Auswahl, die ihnen dabei helfen ihr Leben nach so einem wichtigen Einschnitt wieder in die richtige Spur zu bekommen. Immer mehr Ehepaare lassen sich in der heutigen Zeit nach oft nur kurzer Ehezeit scheiden. Nach deutschem Gesetz kann sich ein Ehepaar scheiden lassen, wenn es mindestens ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett gelebt hat. Die Ehepartner dürfen in dieser Zeit zwar Kontakt zueinander haben, müssen aber ihre Haushalte alleine führen. Das bedingt aber nicht unbedingt, dass sie in zwei getrennten Wohnungen leben, auch in einer Wohnung ist es möglich, dass keine gemeinsamen Aktivitäten wie etwa gemeinsame Mahlzeiten stattfinden. Ist die Scheidung durch gibt es zwei Unterhaltsberechtigte: Im Vordergrund stehen hier die Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind. Zum anderen kann einer der Ehepartner nach der Scheidung unterhaltsberechtigt sein. Für minderjährige Kinder zahlt immer der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben. Das gilt auch dann, wenn der Elternteil, bei dem die Kinder leben wieder heiratet, das heißt der neue Ehepartner muss nicht für den Unterhalt aufkommen. Grundsätzlich wird die Höhe des Unterhalts nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet. Nach einer rechtskräftig geschiedenen Ehe kann grundsätzlich jeder der geschiedenen Ehepartner seinen früheren Namen wieder annehmen, egal ob seinen Mädchennamen oder den Namen aus einer früheren Ehe. Natürlich hat eine Scheidung auch weitere Auswirkungen, wie beispielsweise auf die Bankkonten und die Steuern. Die Steuerklasse muss geändert werden, aber erst zum 1. Januar des Folgejahres, die Geschiedenen müssen sich darüber einigen was mit den Bankkonten geschieht. Waren diese vorher Einzelkonten, verbleiben sie so, nur sollte dann die Kontovollmacht geändert werden. Gab es in der Ehe ein Gemeinschaftskonto, so muss ein vorhandenes Guthaben geteilt werden. Genauso müssen auch Schulden von jedem der Geschiedenen getragen werden. Natürlich kostet eine Scheidung auch was. Einen Festpreis gibt es hierfür allerdings nicht. In der Regel setzten Anwälte die Kosten für einen Scheidung nach dem Nettoeinkommen der Ehepartner fest. Drum prüfe, wer sich ewig bindet, das hat schon Schiller gewusst.

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