Die Bundesnotarkammer wurde aufgrund der Bundesnotarordnung eingerichtet und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der die Notarkammern der Länder zusammengeschlossen sind. Diesen 21 Notarkammern gehören die in Deutschland bestellten Notare an. Die Aufgabe der Bundesnotarkammer ist es die Gesamtheit der Notarkammern gegenüber Behörden und Organisationen zu vertreten, Gutachten für Behörden, Körperschaften oder ein Bundesgericht zu erstellen und Empfehlungen zu den Richtlinien für die Berufsausübung der Notare in Deutschland aufzustellen. Somit ist die Bundesnotarkammer nicht nur die oberste Interessensvertretung der Notare in Deutschland, sondern auch Sachverständige und Beraterin für den Gesetzgeber und die obersten Bundesorgane einschließlich der Bundesgerichte in allen Rechtsgebieten,die von Notaren betreut werden.