Seit dem Startschuß des Rundfunks in Deutschland 1922/23 finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Sender Deutschlands hauptsächlich aus den Rundfunkgebühren. Heute werden von den Rundfunkgebühren die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, ZDF sowie die Gemeinschaftsprojekte DeutschlandRadio,ARTE, Kika, Phoenix finanziert. Die Gebühren sind nicht für das Programmangebot oder die Nutzung bestimmter Programme zu zahlen, vielmehr stellen sie eine Grundgebühr dar für jeden Teilnehmer, der ein Rundfunkgerät oder Fernsehgerät zum Empfang bereit hält. Ausnahmen von dieser Regelung sind z.B. Zweitgeräte, die gebührenfrei sin. Die Höhe der Rundfunkgebühr ist ebenfalls staatsvertraglich geregelt. Von 1997 bis Ende 2000 betrugen sie monatlich 9,45 Grundgebühr und 18,80 DM Fernsehgebühr, was zusammen im Monat 28,25 DM ausmachte. Nach der Währungsreform wurden daraus umgerechnet 16,15 Euro. Gebührenerhöhungen bedürfen einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten kurz KEF. Sie werden erst mit der Zustimmung der Ministerpräsidenten der Länder wirksam. Zum 1. Januar wurden die Rundfunkgebühüren auf 17,98 Euro erhöht. Die Rundfunkgebühren werden seit 1968 nicht mehr von der Post geregelt, sondern von den Bundesländern. Seit 1976 werden sie durch die damals neu gegründete Gebühreneinzugszentrale die GEZ, von ARD und ZDF eingezogen.