Pfitzer.Rechtsanwaelte
Aktuelle Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht von Pfitzer.Rechtsanwaelte aus Stuttgart
Gewerblicher Rechtschutz beinhaltet u.a. die Wahrung von gewerblichen Schutzrechten, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht, Urheberrechte und weiterer Schutzrechte. Der Begriff gewerblicher Rechtsschutz beinhaltet die rechtliche Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichen Gebiet, wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster usw. Unter gewerbliches Recht fällt das Urheberrecht, welches den Erfinder der Schöpfer eines Werkes dagegen schützt, dass ein Unbefugter seine schöpferische Leistung wirtschaftlich auswertet und seine Interessen am Werk verletzt. Das Gesetzt über Urheberrechte und ähnliche Schutzrechte UrhG gleicht die Interessen des Rechteinhabers einen möglichst großen wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Leistungen zu ziehen mit den Interesssen der Allgemeinheit einen möglichst ungehinderten Zugang zu dem Werk zu bekomme aus. Das Urheberrecht ist im Jahre 2003 aktualisiert worden durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, da es durch die Digitalisierung Unberechtigten immer leichter fällt, aus den Leistungen anderer Nutzen zu ziehen. Ebenfalls unter den Begriff gewerblicher Rechtsschutz fällt das Markenrecht. Eine Marke ist ein gesetzlich geschütztes Zeichen für z.B. Bilder, Farbkombinationen ect. durch die sich ein Produkt wesentlich von dem anderer Unternehmen unterscheidet. Der Inhaber eines Markenzeichens kann auf Unterlassung klagen, wenn ein Dritter eine identische oder sehr ähnliche Marke verwendet. Bestimmte Wettbewerbsformen sind unzulässig, welche das sind wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kurz UWG bestimmt, das auch unter den Sammelbegriff gewerblicher Rechtsschutz fällt. Hier werden z.B. Wettbewerbshandlungen verboten, die gegen die guten Sitten verstoßen. Der Maßstab für die guten Sitten ist die Auffassung des gerecht denkenden Durchschnittsgewerbetreibenden.
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