RSS Verzeichnis

RSS Verzeichnis / Institutionen / Erbrecht

RSS Newsfeeds zum Thema Erbrecht


Erbrecht-Ratgeber | Aktuelle Infos zum Erbrecht aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Der Ratgeber zum Erbrecht: Infos zu Testament, Erbe, Pflichtteil, Enterbung, Vermächtnis und Erbschaft für Erben und Erblasser. Urteile und Neuigkeiten für Erben und Erblasser. Wann ein Testament wirksam ist oder wie man seinen Pflichtteil geltend machen kann, erfährt man auf dem Erbrecht-Ratgeber. ...

Erbrecht Görlitz
Alles was über erben und vererben wissen sollte. Gesetzliche Erbfolge, Testaments Erstellung und vieles andere mehr erfahren Sie hier. Richtige Vorbereitung auf das Erben und Vererben ist wichtig, wir sagen Ihnen wie.

Erbrecht-heute.de RSS-Feed
Wissenswertes und Informationen rund um das Erbrecht, Erben & Vererben sowie Muster, Formulierungen und Vorlagen bieten wir Ihnen umfangreich auf Erbrecht-heute.de

Erbrecht
Erbrechtliche Beratung, Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht Testament, Pflichtteil, Vermächtnis und Erbengemeinschaft

AGT e.V.
RSS-Feed der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.

Testamentsvollstreckerblog
Aktuelle Nachrichten auf dem Gebiet des Erbrechts und der Testamentsvollstreckung.

Das Erbrecht umfasst vor allem die gesetzliche Erbfolge sowie Fragen im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer. Schwerpunkte sind Informationen und Ratgeber zur Erbschaft, Testament, gesetzliche und willkürliche Erbfolge, Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Vermächtnis usw. Im Einzelfall kann es sich auch auf verschiedene Rubriken ausweiten, wie z.B. Riestervertrag im Erbfall ect. Als Testament bezeichnet man ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem jemand seinen letzten Willen festlegt. Es entfaltet seine Wirkung erst nach dem Tod des Erblassers. Dabei muss es um wirksam zu sein handschriftlich vom Erblasser persönlich verfasst sein oder vor einem Notar mündlich oder schriftlich zur Niederschrift erklärt werden. Existiert in einem Todesfall kein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die den Vermögenserwerb von Todes wegen umfasst. Sie wird als Erbanfallsteuer erhoben, die an den Erwerb des einzelnen Erben anknüpft. Ergänzt wird die Erbschaftssteuer von der Schenkungssteuer, womit erreicht werden soll, dass die Erbschaftssteuer für einen künftigen Erbfall nicht durch Schenkungen unter Lebenden umgangen werden kann.