Diebstahl

Der juristische Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung: Beim Diebstahl wird widerrechtlich fremdes Eigentum entwendet, über das Entwender keine Verfügungsgewalt besitzt. Unterschlagung bedeutet, der Täter missbraucht eine ihm anvertraute Sache, beispielsweise ein Verkäufer veräußert die von ihm kontrollierte Ware unter der Hand. Gerade in Unternehmen treten oft Fälle von Unterschlagung und Diebstahl auf. Oft sind es die eigenen Mitarbeiter, die Waren klauen oder ihnen anvertraute Sachen widerrechtlich weiterveräußern. Diebstahlsmeldungen oder Unterschlagungsmeldungen können Sie auch im Internet veröffentlichen oder lesen und so zur Aufklärung beitragen.

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