Bundesamt

Als zentral zuständige Verwaltungsbehörde und Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kurz BAFA im Rahmen der von der Bundesregierung festgelegten Vorgaben für die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der BRD auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts zuständig. Zielsetzung ist die Kontrolle von Gütern im Außenwirtschaftsverkehr, wie Waffen, Rüstungsgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck, worunter man Güter versteht, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke verwendet werden können. Die Exportkontrollpolitik der BRD orientiert sich im Rahmen gesetzlicher und internationaler Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und den außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere soll ihre Sicherheit nicht durch konventionelle Waffen oder Massenvernichtungswaffen bedroht werden. Im August 1993 hat das Bundesamt für Naturschutz =BFN seine Arbeit aufgenommen. Es entstand aus der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie sowie aus Artenschutzbehörden des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft. Das BFN ist eine wissenschaftliche Behörde des Bundes und zuständig für den nationalen und internationalen Naturschutz und die Landschaftspflege. Seinen Sitz hat das BFN in Bonn, außerdem unterhält es Außenstellen in Leipzig und auf der Insel Rügen vorgelagerten Insel Vilm. Zusammengefaßt sind die Hauptaufgaben des BFN Beratung der Bundesregierung, Betreuung von Bundesförderprogrammen, Eigenforschung und Vergebung von Forschungsaufträgen Information über die Ergebnisse seiner Arbeit. Das BFN ist u.a. auch in das UNESCO-Programm - Der Mensch und die Biosphäre- eingebunden sowie Herausgeber der Zeitschrift Natur und Landschaft. Das Eisenbahn-Bundesamt EBA ist die Aufsichts-und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes EdB und die Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU mit Sitz im Ausland. Außerdem ist es die Aufgabe der Eisenbahnbehörde die Nicht bundeseigenen Eisenbahnen zu überwachen, ob diese den in Deutschland geltenden Sicherheitsbedingungen entsprechen. Zum 1. Januar 1994 wurden im Rahmen der Strukturreform der deutschen Bahnen die ehemaligen Sondervermögen des Bundes- die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn- neu aufgeteilt in den Unternehmensbereich „Deutsche Bahn AG“ und in den dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen nachgeordneten Bereich mit den Bundesoberbehörden Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und Bundeisenbahnvermögen (BEV). Es sorgt für die tägliche Sicherheit im betrieblichen Ablauf, was beispielsweise durch die Bauaufsicht, durch die Abnahme von Fahrzeugen und durch die Überwachung des sicheren Zustandes der Eisenbahnbetriebsanlagen und des Eisenbahnbetriebs gewährleistet wird. Das Eisenbahn-Bundesamt nimmt für 13 Bundesländer die Landeseisenbahnaufsicht wahr.

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