Außenwirtschaft

Der Begriff Außenwirtschaft umschreibt alle wirtschaftlichen Beziehungen eines Staats zu anderen Staaten. Ob die Außenwirtschaft eines Landes funktioniert hängt vom Wirtschaftsverständnis des Landes und seiner Außenwirtschaftspolitik ab, die sich wiederum den ständigen weltpolitischen Änderungen stellen und auf sie reagieren muss. Die Außenwirtschaft eines Landes ist darauf bedacht beim Wirtschaftsverkehr mit anderen Staaten besonders die eigenen handels-, wirtschafts-sicherheits,- und außenpolitischen Belange zu schützen, deswegen bedarf es staatlicher Regelungen die den an sich freien Wirtschaftsverkehrs von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Zahlungen im notwendigen Maße beschränken. Hierbei unterscheidet man die rein außenwirtschaftlichen Beschränkungen und die, welche ihren Ursprung im Zollrecht haben. Die außenwirtschaftlichen Beschränkungen treten in Form von Verboten und Genehmigungsvorbehalten wie auch anderen Überwachungsmaßnahmen auf wie z.B. bei Gütern, die zur Vollstreckung von Todesstrafe oder Folter verwendet werden könnten. Beschränkungen gibt es auch beim Handel mit Rohdiamanten. Die heute bestehenden außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen für die BRD als Wirtschaftsgebiet haben sowohl nationalen wie auch gemeinschaftsrechtlichen Ursprung. Die Zollverwaltung überwacht die Einhaltung der Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, die sich im Wesentlichen auf die Überwachung des Warenverkehrs bezieht.

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