Energieausweis
Der Energieausweis oder auch Energiepass ist eine Art Typenschild für ein Gebäude oder Haus, das auf Grundlage der Energieeinsparverordnung=EnEV erstellt wird und wichtige Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes enthält. Er ist somit eine Bewertung von Gebäuden nach ihrem Energiestandard. Was in jedem Energieausweis enthalten ist, ist die Energiekennzahl eines Hauses=spezifische Heizwärmebedarf. Außerdem enthält er Vorschläge zur sinnvollen und wirtschaftlichen Modernisierung. Der Energiepass darf nur von dafür befugten und qualifizierten Personen erstellt werden, außerdem ist er verpflichtend, sobald ein Gebäude oder Wohneinheit gebaut, verkauft oder neu vermietet wird und auch bei umfassender Sanierung oder Umbau ist ein Energieausweis nötig. Energieausweise können als Bedarfsausweise, die eine detaillierte Bewertung enthalten, als Verbrauchausweise, die den Brennstoffverbrauch auswerten, ausgestellt werden. Zwischen diesen beiden herrscht weitgehend freie Wahl. Nur im Neubau und bei vor 1978 gebauten, nicht sanierten Gebäuden, mit bis zu vier Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Der Eneriepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. In die Verantwortung bezüglich dem Vorliegen eines Energieausweises wird der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Gebäudes genommen.
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