Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftplicht ist eine der wichtigsten Bausversicherungen, denn jeder Bauwillige schafft durch sein Vorhaben eine Gefahrenquelle für sich und andere, weshalb jeden Bauherrn angeraten ist eine Bauhaftpflicht abzuschließen. Entstehen Dritten Schäden durch das Bauvorhaben haftet der Bauherr und kann seine Bauhaftpflicht in Anspruch nehmen, das gilt auch, wenn die Baustelle durch Unbefugte betreten wird, wie zum Beispiel von Kindern, und diesen etwas passiert. Sie schützen sich also durch eine Bauhaftpflichtversicherung vor finanziellen Forderungen Geschädigter. Nach der Baufertigstellung ist eine Bauhaftpflicht nicht mehr nötig, dafür sollte aber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Bauleistungsversicherung schützt Bauunternehmer und Bauherrn vor Schäden, die nicht voraussehbar sind und während der Bauzeit auftreten wie zum Beispiel durch Hochwasser, Handlungen Dritter oder durch unbekannte Eigenschaften des Baugrunds. Diese werden bis zur Fertigstellung durch eine Bauleistungsversicherung abgegolten.

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