Architektenkammer

Die Architektenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und weil das Architektenrecht Ländersache ist, bestehen die Architektenkammern auf Länderebene, was heißt, dass die Bundesarchitektenkammer=BAK ein Zusammenschlus der 16 Länderarchitektenkammern in Deutschland, der die Interessen von Architekten gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit vertritt, ist. Der Beruf des Architektenzählt genauso wie Rechtsanwalt, Arzt oder Apotheker zu den Freien Berufen. Nur wer bei der Architektenkammer seines Landes registriert ist, darf diese Berufsbezeichnung tragen. Die meisten Architekten sind im Hochbau tätig. Landschaftsarchitekten genauso wie Innenarchitekten haben nur einen relativ geringen Anteil an der Gesamtzahl der Architekten im Bundesgebiet. Wie erwähnt ist Architektenrecht Ländersache, dennoch fallen wichtige Berufspolitische Entscheidungen oft in Berlin oder Brüssel, weshalb eine gute Zusammenarbeit der Bundesarchitektenkammer mit den Landesarchitektenkammern von großer Bedeutung ist.

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Architektenkammer Baden-Württemberg
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