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Unter der Bezeichnung Gastwirt oder Gastronom versteht man einen in der Gastronomie tätigen Unternehmer oder auch Geschäftsführer. Die Gastronomie umfasst die Bereiche Gaststätten, Restaurants, Imbiss, Kneipen ect. eigentlich alle Bereiche, welche sich mit der Verköstigung zahlender Gäste befassen, außer denen der Hotellerie, die zusätzlich zur Verpflegung auch Unterkunft für ihre Gäste anbieten. Die Bezeichnung Gastwirt ist synonymzu Gastronom zu verstehen, wobei Gastronome eher in gehobenen Bereichen Anwendung findet. Gastwirt ist in Deutschland kein geschützter Ausbildungsberuf um aber ein Unternehmen in der Gastronomie zu führen, bedarf es eines speziellen Eignungsnachweises, der in einem Lehrgang bei der Industrie- und Handelskammer erworben werden kann.
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