Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Landesärztekammern und keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat somit keine Weisungsbefugnis gegenüber den rechtlich selbständigen, als Körperschaften des öffentlichen Rechts agierenden Landesärztekammern. Die Bundesärztekammer vertritt als privatrechtlicher nicht eingetragener Verein die Interessen der Ärtze und Ärztinnen in Deutschland und arbeitet mit den Landesärztekammern zusammen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung dagegen ist die Dachorganisation der 17 Landesärztekammern in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt u.a. die Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen. Sie untersteht dem Bundesministerium für Gesundheit.

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