Dipl.-Inform. Med. [S]imon P. W. Schmitt
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Arzneimittel können Leben retten, aber in manchen Fällen bergen sie auch gesundheitliche Risiken für den Menschen in sich. Deswegen ist ein Grundstein der Arzneimittelsicherheit in Deutschland die Zulassungspflicht für Arzneien, das heißt Arzneimittel dürfen in Deutschland nur verkauft= in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Zulassungsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgreich durchlaufen haben, in dem der Hersteller des Arzneimittels alle Daten über das Arzneimittel vorlegen muss, so dass seine Wirksamkeit und Unbedenklichkeit überprüft werden kann. Sollte ein Arzneimittel zugelassen werden, muss eine genaue Aufklärung über seine Nebenwirkungen in der Packungsbeilage erfolgen. Patientensicherheit beschreibt, dass einem Patienten während einer Behandlung die größtmögliche ärztliche Sorgfalt zukommt, so dass jeglicher Schaden an seiner Gesundheit und Gesundheitsrisiken möglichst ausgeschlossen werden. In der Europäischen Union wird Patientensicherheit sehr ernst genommen, da einer Studie zufolge immer mehr Fehler in der Behandlung von Patienten auftreten.
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