werbefreier Briefkasten

Endlich Schluss mit der lästigen, nichtbestellten und unaufgeforderten Werbung. Halten Sie ihren Briefkasten für das wesentliche frei, die erwünschten Postsendungen oder Zeitungseinwurf. Müssen Zusteller diesen Aufkleber beachten ? JA! Postzusteller und Prospektverteiler dürfen hier weder nicht persönlich adressierte Werbematerialien noch Postwurfsendungen einwerfen (Urteil BGH Az VI ZR 182/88). Dies gilt auch für sog. teiladressierte Sendungen, z.B. „An die Gartenfreunde des Hauses Bergstraße 10, Musterstadt“. Persönlich adressierte Werbesendungen hingegen müssen zugestellt werden.

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Aufkleber keine Werbung für den Briefkasten
Endlich Schluss mit der lästigen Werbung. Halten Sie den Briefkasten für das wesentliche frei...

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