Einerseits ist Adoption ein schönes Thema für Eltern, denen der Wunsch nach eigenen Kindern verwehrt blieb und so doch noch zu einem Kind kommen oder auch zuerst einmal für die Kinder, die ein neues zu Hause gefunden haben, meist jedoch ein trauriges Thema für die Eltern, die, aus welchen Gründen auch immer, ihr Kind zur Adoption freigegeben haben. Der Begriff Adoption kommt aus dem lateinischen und heißt übersetzt so viel wie sich etwas hinzuwünschen. Juristisch bezeichnet man mit dem Begriff ein Faktum, dass jemand von jemand, der nicht seine Eltern ist, als Kind aufgenommen wird und zwar so, als wäre es sein eigenes. Derjenige, der ein Kind annimmt, muss mindestens 25 Jahre alt sein, bei Ehepaaren wird vorgeschrieben, dass der zweite Elternteil mindestens 21 Jahre alt ist. Wird ein Kind von einem Ehepaar aufgenommen ist eine Adoption nur gemeinschaftliche möglich. Auch die Berufstätigkeit spielt eine Rolle um ein Kind adoptieren zu können. Sollen Kinder unter 10 Jahren adoptiert werden, wird meistens Wert darauf gelegt, dass mindestens ein Elternteil nicht oder nur teilweise berufstätig ist, um sich ausreichend um das Kind kümmern zu können. Natürlich werden auch die Wohnverhältnisse der möglichen Adoptiveltern geprüft sowie auch deren psychologische Eignung. Adoptiveltern müssen zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, dagegen sind andere Fragen, wie etwa nach der Religionszugehörigkeit heute für eine Adoption nicht mehr wichtig. Die rechtlichen Grundlagen einer Adoption werden durch die Paragraphen 1741-1772 des BGB geregelt