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RSS Verzeichnis / Computer / Software-Lizenz

Software ist u.a. das Ergebnis von geistiger Arbeit, genauso wie ein Buch, eine CD ect.. und deshalb auch urheberrechtlich geschützt, womit für den Urheber die Grundlage geschaffen wird, dass er für seinen Aufwand an Zeit und Geld entsprechend entlohnt wird. Software ist rechtlich gesehen ein immaterielles Rechtsgut. Wenn der Urheber Nutzungsrechte an seinem geistigen Eigentum vergibt, dann spricht man von einer Software-Lizenz. Wenn jemand also eine Software kauft, erwirbt er bestimmte Nutzungsrechte, nicht aber das Eigentum an ihr. Software Lizenzen enthalten neben den gewerblichen Schutzrechten weitere wichtige Regelungen, wie Dokumentation der Software, Übergabe, Kündigung, Rückgabepflichten ect.


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