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Nebenverdienst oder Nebeneinkommen wird umgangssprachlich oft als Nebenjob bezeichnet. Ein Nebenjob zeichnet sich dadurch aus, dass er neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausgeführt wird. Wenn der Nebenjob effizient sein soll, sollte er sich in den normalen Tagesablauf des Jobsuchenden integrieren lassen. Auswahlkriterien für den richtigen Nebenjob sind also die zur Verfügung stehende Zeit, die Art der Tätigkeit und natürlich wie viel Geld man verdienen kann. Die Begriffe Nebenjob, Nebenverdienst und Nebeneinkommen findet man oft im Zusammenhang mit Schülern und Studierenden, aber auch bei Alleinerziehenden sind Nebenjobs begehrter denn je, ist durch sie doch ein Zusatzverdienst für jeden möglich. Je nach Art und Umfang kann der Nebenjob genehmigungspflichtig sein.



400-Euro-Jobs sind sozialversicherungsfrei, es müssen also keine Beiträge für die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Der Arbeitnehmer kann das volle Entgelt in Höhe von 400 Euro ausgezahlt bekommen, was aber auch zur Folge hat, dass er keine Ansprüche aus den gesetzlichen Versicherungen hat. Wer möchte, kann auf die Freiheit der Rentenversicherungspflicht verzichten, dass bedeutet beim 400-Euro Job, dass Leistungen aus der Rentenversicherung erworben werden wie auch Leistungen zur Rehabilitation und auf Erwerbsminderungsrente,andererseits sind in diesem Fall für den Arbeitnehmer auch Abzüge fällig. Beim Minijob besteht grundsätzlich Anspruch auf Urlaub und Krankheitsbedingte Lohnfortzahlung.



Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgeld für diese Beschäftigung regelmäßig nicht mehr als 400 Euro monatlich beträgt. Seit 2003 gibt es keine zeitliche Begrenzung dieser Jobs, mehr als 15 Stunden wöchentlich sind von da an möglich. Im Zuge der Arbeitsmarktreform von 2004 entstanden zusätzliche geringfügige Beschäftigungen, auch 1-Euro-Jobs genannt. Diese mit einer Mehraufwandsentschädigung entlohnten Jobs sind zeitlich auf 4 bis 6 Std. täglich festgesetzt.



Ein Minijob ist eine Form der Beschäftigung, die vorliegt, wenn entweder die Entlohnung oder die Dauer des Jobs bestimmten Grenzen unterliegt und dann sozialversicherungsfrei ist. Beim Minijob wird unterschieden zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungen (400-Euro-Jobs). Hier darf der der Verdienst auf das Kalenderjahr umgerechnet durchschnittlich nicht mehr als 400 Euro betragen. Andere Möglichkeiten eines Minijobs sind, dass die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses auf maximal zwei Monate oder alternativ 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt sein muss. Minijobs werden seit 2003 von der Bundesknappschaft verwaltet. In einem Minijob besteht keine Sozialversicherungspflicht. Der Minijobber kann sich jedoch freiwillig sozial versichern. Diese Wahlfreiheit im Sozialversicherungsbereich bedeutet jedoch nicht Steuerfreiheit.