Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind abhängig beschäftigte Menschen, Arbeiter und Angestellte, einschließlich die zu einer Ausbildung und in der Heimarbeit beschäftigten, sofern sie hauptsächlich für den Betrieb tätig sind. Arbeitnehmer stellen ihre Arbeitskraft weisungsgebunden im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages gegen Entgelt zur Verfügung. Als Arbeitnehmer im rechlichen Sinn gelten nicht. In Betrieben einer juristischen Person -vereine, AEG, GMBH, Genossenschaften, Stiftungen usw.-, die Mitglieder der juristischen Person, welche für die rechtliche Vertretung dieser zuständig sind. -die Gesellschafter einer OHG oder die Mitglieder einer Personengesamtheit, die per Satzung, Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung in deren Betrieben berufen ist. -Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern karitativer oder religiöser Art ist. -Der Lebenspartner oder Verwandte ersten Grades, der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber lebt. -Personen, deren Beschäftigung vorwiegend darauf auszielt für ihre Heilung, sittliche Besserung, Wiedereingewöhnung oder Erziehung zu sorgen.
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