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Als Arbeit bezeichnet man grundsätzlich eine bewusste, zielgerichtete Tätigkeit des Menschen zum Zweck der Existenzsicherung und Erreichung eines angemessenen Lebensstandards. Der Begriff Beruf kommt aus dem mittelhochdeutschen und steht für Berufung, Stand, Amt innerhalb einer Gesellschaft und beschreibt eine bestimmte Art von Tätigkeit, die ebenfalls zum Zweck der Bedürfnisbefriedigung vom Menschen übernommen wird, die aber spezielle Fertigkeiten und Kenntnisse erfordert, die durch eine Ausbildung oder Fortbildung erlangt werden mit dem Bestreben diese Tätigkeit auf längere Zeit auszuführen.



Arbeitsvermittlung ist ein wichtiges Thema, gerade bei der heutigen Arbeitsmarktlage. Arbeitsvermittlung ist eine Tätigkeit die Arbeitgeber, die eine Stelle zu vergeben haben und Stellensuchende zusammenführt. Die Arbeitsvermittlung ist die Hauptaufgabe der Arbeitsagenturen, jedoch haben diese seit 1994 kein Monopol mehr. Mittlerweile gibt es mehr private Arbeitsvermittler als es Arbeitsagenturen in Deutschland gibt. Private Arbeitsvermittlungen sind auf die Vermittlung von Arbeitssuchenden spezialisierte Unternehmen, allerdings kann jede natürliche und juristische Person bzw. Personengesellschaft als Arbeitsvermittler tätig sein. Dazu ist lediglich eine Gewerbeanmeldung nötig..



Die Zeiten, in denen das Berufsleben an einen Arbeitsbereich gebunden sind, sind lange vorbei. Heute muss man um Karriere machen zu können vor allem flexibel und lernbereit sein. Dafür ist es nicht unbedingt nötig den Arbeitgeber zu wechseln, denn Möglichkeiten beruflich weiter zu kommen bieten sich oft innerhalb des Unternehmens an, sei es mit einer internen Fortbildung oder einer anderen beruflichen Herausforderung innerhalb des Unternehmens. Hierfür ist es nötig die Bereitschaft dazu dem Arbeitgeber zu vermitteln, so dass der bei der nächsten Personalpolitischen Entscheidung an den Arbeitnehmer herantreten kann. Nicht immer gibt es im eigenen Unternehmen die beruflichen Verbesserungsmöglichkeiten, die man sich wünscht. In diesem Fall kann man auch in einem anderen Unternehmen seine Chance suchen. Wer es sich finanziell leisten kann, der hat auch die Möglichkeit einer schulischen Weiter- oder Fortbildung außerhalb eines Unternehmens, wie z.B. den Meisterlehrgang oder die Ausbildung zum Fachwirt ect, was auch oft über Fernlehrgänge neben der Berufsausübung möglich ist.



Arbeitnehmer sind abhängig beschäftigte Menschen, Arbeiter und Angestellte, einschließlich die zu einer Ausbildung und in der Heimarbeit beschäftigten, sofern sie hauptsächlich für den Betrieb tätig sind. Arbeitnehmer stellen ihre Arbeitskraft weisungsgebunden im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages gegen Entgelt zur Verfügung. Als Arbeitnehmer im rechlichen Sinn gelten nicht. In Betrieben einer juristischen Person -vereine, AEG, GMBH, Genossenschaften, Stiftungen usw.-, die Mitglieder der juristischen Person, welche für die rechtliche Vertretung dieser zuständig sind. -die Gesellschafter einer OHG oder die Mitglieder einer Personengesamtheit, die per Satzung, Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung in deren Betrieben berufen ist. -Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern karitativer oder religiöser Art ist. -Der Lebenspartner oder Verwandte ersten Grades, der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber lebt. -Personen, deren Beschäftigung vorwiegend darauf auszielt für ihre Heilung, sittliche Besserung, Wiedereingewöhnung oder Erziehung zu sorgen.